Weshalb eine Begleitung für ältere Menschen

Aussagen, welche ich oft höre, wenn ich im Austausch mit älteren Menschen oder deren Angehörigen bin:

„Viele meiner Familienangehörigen und Freunde sind bereits verstorben und ich fühle mich oft einsam“.

„Seit meiner Operation fühle ich mich körperlich nicht mehr so fit. Deshalb verbringe ich viel Zeit alleine in meinem Zimmer. Das macht mich manchmal traurig.“

„Eigentlich möchte ich meine Eltern öfters besuchen. Aber durch meine berufliche und familiäre Situation fehlt mir oft die Zeit.“


Solche Aussagen lassen mich aufhorchen und veranlassten mich ein Angebot zu kreieren, welches die Begleitung von älteren Menschen beinhaltet. Für Menschen die sich Gesellschaft wünschen oder sich einsam fühlen.

Für wen biete ich meine Begleitungen an?

Meine Begleitung biete ich für jedefrau und jedermann an, welche den Wunsch nach mehr Gesellschaft verspüren.

  • Alleinstehende Personen im Privathaushalt
  • Alleinstehende Ehepaare im Privathaushalt
  • Personen im Altersheim

Wie oft finden meine Begleitungen/Besuche statt?

Wichtig ist mir eine Regelmässigkeit der Treffen. Deshalb empfehle ich eine Begleitung von einmal wöchentlich für 2 – 3 Stunden. Wobei die Entscheidung bei der zu begleitenden Person liegt und individuell vereinbart werden kann.

Was beinhalten meine Begleitungen?

So individuell jede Frau und jeder Mann ist, so individuell gestalte ich meine Besuche. Dabei berücksichtige ich die Wünsche und Interessen meines Gegenübers.

Ein Besuch kann wie folgt aussehen:

  • Gemeinsames Spielen von Gesellschaftsspielen
  • Vorlesen von Geschichten
  • Spaziergänge in der Natur
  • Kleinere Ausflüge (ÖV, Privatauto)
  • Gemeinsame Besorgungen/Einkäufe
  • Kreativ-Nachmittag (basteln, singen, etc.)
  • Gemeinsam etwas backen oder kochen
  • Zeit schenken zum Plaudern und Austauschen
  • Zeit schenken zum Zuhören, Fotos anschauen, etc.

Was können meine Klienten von mir erwarten?

Achtsamkeit, Respekt und Empathie

Diese Werte sind für mich die Grundvoraussetzung für ein gelingendes Miteinander. Empathisch sein, zuhören, hinsehen, mitfühlen, mitgestalten. Aber auch ein respektvoller und achtsamer Kontakt mit allen Beteiligten liegt mir am Herzen. Die Wünsche und Interessen meiner Klienten haben erste Priorität.

Vertrauenswürdigkeit, Offenheit und Ehrlichkeit

Das sind für mich zentrale Werte einer professionellen Begleitung. Die meisten meiner Klienten kennen mich nicht. Somit ist ein Vertrauensaufbau zentral. Mir ist es wichtig, dass mich meine Klienten als Person sowie auch meine Arbeitsweise kennenlernen. Eine weitere zentrale Wertehaltung ist die Diskretion im Umgang mit Informationen. Alles mir Anvertraute bleibt bei mir und wird ohne Erlaubnis meines Klienten nicht an Dritte weitergegeben. Ich bin überzeugt, dass diese Rahmenbedingungen den Klienten spüren lassen: Hier werde ich ernstgenommen.

Zuverlässigkeit

Auch Zuverlässigkeit ist für mich eine Bedingung, welche es für eine professionelle Begleitung braucht. In meinem privaten Umfeld sowie im geschäftlichen Bereich ist es mir wichtig, dass sich meine Mitmenschen auf mich verlassen können.

Entlastung der Angehörigen

Einen weiteren Punkt, welchen ich in meiner Tätigkeit anstrebe, ist die Entlastung der Angehörigen. Es ist mir bewusst, dass ich die Anwesenheit von Familienmitgliedern und engen Freunden nicht ersetzen kann. Aber ich bin der Überzeugung, dass ich Angehörige durch das Anbieten meiner Zeit zumindest teilweise ein wenig entlasten kann.

Was ist dein finanzieller Ausgleich?

Die ersten zwei Treffen biete ich kostenlos zum gegenseitigen Kennenlernen an. Danach entscheiden wir, wie die weiteren Besuche stattfinden sollen.

Pro Begleitung von bis zu 2 Stunden  CHF 80.00
für jede anschliessende Stunde (am selben Tag)   CHF 20.00
10er Abo (10 x 2 Stunden)CHF 500.00
Anreise/Abreise pro km (gemäss Google Maps im voraus bestimmt)   CHF 0.60

Der Ausgleich kann per TWINT, Banküberweisung oder in bar erfolgen.

Rechtliches

Eine vertragliche Abmachung mit der zu begleitenden Person, deren Familie oder der gemäss Vorsorgeauftrag verantwortlichen Person wird nach der mündlichen Bestätigung ausgestellt und durch beiden Parteien unterschrieben.